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August 2009 - Thema: Pflanzenschutzberatung durch Vereine und Beratungsringe III |
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Es wurde behauptet, vom Einsatz produktidentischer Präparate mit
PI-Nummern seie abzuraten, wenn sie die Verkehrsfähigkeit dieser
Produkte nicht zweifelsfrei belegen können.
TATSACHE IST: Der Hopfenpflanzerverband Hallertau hat eine
entsprechende Warnung in seinem Ringfax Nr. 24 vom 03.06.2009
ausgesprochen. Das Landgericht Ravensburg hat dem Verband mit
Einstweiliger Verfügung vom 30.07.2009 verboten, eine derartige Warnung
auszusprechen (Aktenzeichen 8 O 82/09 KfH2). Zur Begründung verweist
das Gericht auf die Antragsschrift unserer Rechtsanwälte, die
ausführen:
"Die in dem Ringfax beschworene Gefahr, dass die Parallelimporte
nicht zugelassene Substanzen enthalten oder sonstwie nicht den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen, stellt sich doch bei den in
Deutschland unmittelbar zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der
selben Weise und im selben Maße. Auch dem unmittelbar in Deutschland
zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist nicht anzusehen, ob dieses "in
Ordnung" ist oder nicht. Auch die unmittelbar in Deutschland erfolgte
Zulassung ist natürlich keine Gewähr dafür, dass das konkrete Produkt
nicht doch chemische Abweichungen gegenüber der Zulassung enthält."
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