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Illegales Inverkehrbringen: Wer die wirklich bösen Buben sind...

Gerne wird der Realchemie von der Industrie und von den Großhändlern vorgeworfen, sie brächte Produkte in den Verkehr, die nicht der Zulassung entsprechen. Richtig ist aber, dass Realchemie, wenn sie das Geschäftsgebaren derjenigen, die dies behaupten, also zumeist der großen deutschen Marktteilnehmer unter die Lupe nimmt, immer wieder Verstöße feststellen muss.

So hat Realchemie im vergangenen Jahr deutsches Targa Super von Bayer CropScience aus den Jahren 2003-2008 überprüft. Der überwiegende Teil der von uns beprobten Produkte stimmte dabei laut Bestätigung der zuständigen Behörde (BVL) nicht mit der Zulassung überein. Gegen Bayer CropScience wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das bis heute läuft. Bayer CropScience hatte daher die großflächige Rücknahme der betroffenen Ware angekündigt. Bayer CropScience selbst hatte auch  eingeräumt, dass lediglich einige wenige Chargen als gesichert verkehrsfähig im Handel verbleiben können und diese Chargen auch bekannt gegeben.

In einem weiteren Fall ist eine Landwirtschaftskammer einem Hinweis von Bayer CropScience nachgegangen und hat eine Charge unseres Produktes Realchemie Deltamethrin durch das BVL überprüfen lassen. Das BVL hatte dabei eine Abweichung zur deutschen Bayer CropScience Zulassung festgestellt und sich daher eine deutsche Referenzprobe des Zulassungsinhabers, nämlich Decis flüssig, zu Vergleichszwecken beschafft. Heraus kam, dass das Referenzmittel exakt die gleiche außerhalb der deutschen Zulassung liegende Abweichung aufwies. Uns ist also aus eigener leidvoller Erfahrung bekannt, dass diejenigen, die im Glashaus sitzen, stets die dicksten Steine werfen.

Nun das jüngste Beispiel: In diesem Jahr ist die Zulassung des deutschen Stomp SC von der BASF SE zurückgezogen worden, das Produkt damit nicht mehr verkehrsfähig. Ein willkommener Anlass einmal zu prüfen, ob die Konzerne ihrer Rücknahmepflicht und die Großhändler ihrer Verpflichtung, einen Handel mit der nicht mehr zugelassenen Ware zu unterlassen, nachkommen.

Der größte bayrische Großhändler, die BayWa AG, hatte offensichtlich noch reichlich Stomp SC nach Ablauf der Zulassung im Lager und verkaufte dieses auch nach dem Ende der Zulassung munter in mehreren Fällen an unsere Testkäufer. Noch nicht einmal ein Sachkundenachweis wurde angefordert. Derart erwischt hat sich die BayWa AG gegen eine Vertragsstrafe zur Unterlassung verpflichtet. Dies hielt sie selbstverständlich nicht von weiteren Verkäufen ab.

Nunmehr hat Realchemie gegen die BayWa AG eine einstweilige Verfügung beim Landgerichts München erwirkt, die den weiteren Verkauf ab sofort unter Strafe von bis zu 250.000 € für jeden Verstoß stellt. Sie können die einstweilige Verfügung hier einsehen. Die BayWa AG hat in der Sache eine Unterlassungseerklärung abgegeben und damit die einstweilige Verfügung unter Verzicht auf Rechtsmittel als endgültige Regelung anerkannt. Die entsprechende Erklärung können Sie hier einsehen.

Fazit: Bleiben Sie wachsam! Und was das deutsche Stomp SC betrifft, geben Sie das Produkt an Ihren Lieferanten zurück und wählen Sie statt dessen den Parallelimport Realchemie Pendimethalin. Da die BASF SE ihre Zulassung freiwillig zurückgenommen hat, um den Verkauf ihres Nachfolgeproduktes anzukurbeln, dürfen unsere Parallelimporte ein Jahr länger, also bis zum 30.06.2010 in den Verkehr gebracht werden. Dies ist geregelt durch § 16 e Abs. 1 PflSchG. 

 
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