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Aktuelles
Abermals falsche Pressemitteilung der BASF

Nach erst kürzlich von uns erwirkter einstweiliger Verfügung gegen eine falsche Pressemitteilung der BASF täuscht die BASF die Öffentlichkeit erneut. 

Rundfax der BASF vom 25.03.2009

 Eindhoven, den 24.03.2009: 

Heute hat uns eine Pressemitteilung der BASF zu einem drei Jahre alten Patentstreit, der bereits im Juni 2008 abgeschlossen wurde, betreffend Nimbus CS erreicht, die genauso sorglos mit der Wahrheit umgeht wie schon die letzte Pressemitteilung - damals zum Thema RealChemie Pendimethalin - deren Verbreitung wir erst im Januar 2009 per einstweiliger Verfügung haben verbieten lassen. Auch diesmal geht es um das schamlose Ausnutzen der Unwissenheit der Kundschaft zum Schaden von RealChemie. Lesen Sie hier worum es wirklich geht - wir machen Sie schlau! 

Tatsache ist:

Es geht um den Wirkstoff Metazachlor, der in Nimbus CS aber auch in anderen Produkten der BASF wie z. B. Butisan verwendet wird, also um alle BASF-Produkte, die diesen Wirkstoff enthalten. 

Da wir mit verschiedenen Metazachlor-Produkten in der Vergangenheit in Berührung gekommen sind, hat uns die BASF in dem ein oder anderen Fall wegen Patentverletzung verklagt. Um den Kern des Problems zu adressieren und keine Nebenkriegsschauplätze weiterzuführen haben wir gegen diese verschiedenen BASF-Verfahren kein Rechtsmittel eingelegt, statt dessen unsererseits ein "Gegen-Verfahren", nämlich eine "Nichtigkeitsklage" eingereicht, mit dem Ziel das Kernproblem zu lösen, nämlich ein nicht haltbares BASF-Patent für ungültig erklären zu lassen. Gewinnen wir diese "Nichtigkeitsklage", so würden alle anderen von der BASF gegen uns geführten Verfahren im Nachhinein wieder aufgerollt und von uns automatisch gewonnen werden. 

Diese "Nichtigkeitsklage" ist mittlerweile beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) angekommen. Dieser hat nun Gutachter bestellt, die den Fall jetzt erstmals seit drei Jahren neutral beurteilen werden. Ein Ergebnis steht noch aus, wir halten Sie aber auf dem Laufenden!

Kein Meilenstein für die BASF - und auch keiner für die Feinchemie Schwebda:

Wie Sie also unschwer erkennen können, gibt es bis dato keine Meilensteine der BASF zu vermelden, vielmehr sind unsere Chancen den Rechtsstreit für uns zu entscheiden, sogar noch gestiegen nachdem kürzlich die Feinchemie Schwebda ein brandneues aber ebenso nicht haltbares Patent betreffend den gleichen Wirkstoff Metazachlor europaweit eintragen lassen wollte, dieses aber auf unseren Widerspruch hin in ganz Europa wieder zurückziehen musste. Heutzutage schauen die Patentgerichte nämlich genauer hin als noch vor 20 Jahren, als die BASF ihr Patent eintragen ließ! 

Vernichtungsanspruch kann für die BASF am Ende sehr teuer werden: 

Natürlich ist es bei Patentstreitigkeiten üblich, dass derjenige, der den Streit verliert, die betroffene Ware am Ende vernichten muss. Bekommen wir aber beim BGH Recht, so muss die BASF uns alle entstandenen Kosten aus sämtlichen vorherigen Verfahren inklusive dem kompletten damaligen Marktwert der betroffenen Ware ersetzen. Die dabei insgesamt entstandenen Schäden gehen weit über 1,5 Mio. Euro hinaus, was Ihnen die BASF geflissentlich verschwiegen hat, da sie nur an einer kurzfristigen Schlagzeile zum Saisonstart und nicht an einer endgültigen Klärung der für sie höchst wackeligen Angelegenheit interessiert ist. 

Gericht verbietet der BASF Kostentreiberei bei der Warenvernichtung:

Auch hier wird klar was die BASF wirklich will: Sie hatte nämlich beantragt, dass sie die Ware zu einem völlig überteuerten Preis (200 % über dem Marktpreis) selbst vernichten lassen darf - und wir diesen hohen Preis dann bezahlen sollen! Das OLG Düsseldorf hat dies aber sofort unterbunden und uns gestattet, die Entsorgung nun selbst vorzunehmen - zu einem Bruchteil des BASF-Preises, versteht sich. 

Überflüssig zu erwähnen, dass nicht die BASF - wie sie schreibt - uns aufgefordert hat, der Vernichtung der Ware nun endlich nachzukommen, sondern umgekehrt wir seit Wochen die BASF auffordern, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf umzusetzen und die Ware nun endlich an uns herauszugeben, damit wir sie nun selbst (kostengünstig) entsorgen können. 

Fazit: 

Die aktuelle Pressemitteilung der BASF schrammt somit wie auch schon die früheren Pressemitteilungen wieder einmal haarscharf an der Wahrheit vorbei und enthält bei näherer Betrachtung nichts als Polemik und die übliche Effekthascherei zum Saisonauftakt, um wie alle Jahre wieder zu versuchen, den Marktführer beim Parallelimport mit einem Produktsortiment von über 100 günstigen Alternativen zur deutschen Industrie zu stören. 
 
RealChemie auf dem Lega-Infotag
Der RealChemie-Stand Am 30. Januar fand auch dieses Jahr der Lega-Infotag statt. Über 1.700 Interessierte besuchten die Ausstellung von 63 Lega-Partnern in der Mehrzweckhalle Waltenhofen. In diesem Jahr war RealChemie erstmals mit einem eigenen Stand vertreten, welcher bei den Landwirten auf großes Interesse stieß. 

Die Lega (Landwirtschaftliche Einkaufs-Gemeinschaft Allgäu) bietet ihren rund 800 Mitglieder nicht nur viele neutrale Informationen an, sondern auch Einkauf zu günstigen Konditionen. Da darf RealChemie nicht fehlen.

Weitere Informationen zur Lega finden Sie hier und zum Info-Tag hier .

In unserer Rubrik Presseschau können Sie den Artikel der Allgäuer Zeitung einsehen, die ausführlich über den Info-Tag berichtete.

Der RealChemie-Stand
 
Realchemie sponsort erneut die Fasnet
Humpisorden Auch in diesem Jahr sponsort RealChemie die traditionelle Fasnet in Brochenzell, dieses Mal die Ehrungsorden der Springerhexen. Hierfür bedankte sich die Narrenzunft Brochenzell herzlich, das Schreiben können Sie hier als PDF einsehen.

Über die Fasnet am Bodensee haben wir bereits im letzten Jahr ausführlich berichtet - hier finden Sie den Artikel mit Bildern und auch die Verlinkungen zu den Seiten der Narrenzunft sowie der Humpishexen.
 
RealChemie sponsort Weihnachtstruck
Berthold Weidner vor seinem Weihnachtstruck Am zweiten Weihnachtstag startete im vergangenen Jahr die Aktion der Antenne Bayern Weihnachtstrucker. Zum vierten Mal war auch unser Fahrer Berthold Weidner dabei, dem RealChemie für die Fahrt seinen Truck zur Verfügung gestellt hatte.

Berthold Weidner brachte Päckchen mit Grundnahrungsmitteln, Hygieneartikeln und einem Geschenk für Kinder, die von Hörern der Antenne Bayern, Familien, Schulklassen und vielen weiteren Engagierten gespendet wurden, nach Moldawien, um dort Familien an Weihnachten eine Freude zu machen.

Der sonntagsAnzeiger berichtet ausführlich über diese Aktion, hier können Sie den ganzen Artikel lesen.
 
Illegales Inverkehrbringen: Wer die wirklich bösen Buben sind...

Gerne wird der Realchemie von der Industrie und von den Großhändlern vorgeworfen, sie brächte Produkte in den Verkehr, die nicht der Zulassung entsprechen. Richtig ist aber, dass Realchemie, wenn sie das Geschäftsgebaren derjenigen, die dies behaupten, also zumeist der großen deutschen Marktteilnehmer unter die Lupe nimmt, immer wieder Verstöße feststellen muss.

So hat Realchemie im vergangenen Jahr deutsches Targa Super von Bayer CropScience aus den Jahren 2003-2008 überprüft. Der überwiegende Teil der von uns beprobten Produkte stimmte dabei laut Bestätigung der zuständigen Behörde (BVL) nicht mit der Zulassung überein. Gegen Bayer CropScience wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das bis heute läuft. Bayer CropScience hatte daher die großflächige Rücknahme der betroffenen Ware angekündigt. Bayer CropScience selbst hatte auch  eingeräumt, dass lediglich einige wenige Chargen als gesichert verkehrsfähig im Handel verbleiben können und diese Chargen auch bekannt gegeben.

In einem weiteren Fall ist eine Landwirtschaftskammer einem Hinweis von Bayer CropScience nachgegangen und hat eine Charge unseres Produktes Realchemie Deltamethrin durch das BVL überprüfen lassen. Das BVL hatte dabei eine Abweichung zur deutschen Bayer CropScience Zulassung festgestellt und sich daher eine deutsche Referenzprobe des Zulassungsinhabers, nämlich Decis flüssig, zu Vergleichszwecken beschafft. Heraus kam, dass das Referenzmittel exakt die gleiche außerhalb der deutschen Zulassung liegende Abweichung aufwies. Uns ist also aus eigener leidvoller Erfahrung bekannt, dass diejenigen, die im Glashaus sitzen, stets die dicksten Steine werfen.

Nun das jüngste Beispiel: In diesem Jahr ist die Zulassung des deutschen Stomp SC von der BASF SE zurückgezogen worden, das Produkt damit nicht mehr verkehrsfähig. Ein willkommener Anlass einmal zu prüfen, ob die Konzerne ihrer Rücknahmepflicht und die Großhändler ihrer Verpflichtung, einen Handel mit der nicht mehr zugelassenen Ware zu unterlassen, nachkommen.

Der größte bayrische Großhändler, die BayWa AG, hatte offensichtlich noch reichlich Stomp SC nach Ablauf der Zulassung im Lager und verkaufte dieses auch nach dem Ende der Zulassung munter in mehreren Fällen an unsere Testkäufer. Noch nicht einmal ein Sachkundenachweis wurde angefordert. Derart erwischt hat sich die BayWa AG gegen eine Vertragsstrafe zur Unterlassung verpflichtet. Dies hielt sie selbstverständlich nicht von weiteren Verkäufen ab.

Nunmehr hat Realchemie gegen die BayWa AG eine einstweilige Verfügung beim Landgerichts München erwirkt, die den weiteren Verkauf ab sofort unter Strafe von bis zu 250.000 € für jeden Verstoß stellt. Sie können die einstweilige Verfügung hier einsehen. Die BayWa AG hat in der Sache eine Unterlassungseerklärung abgegeben und damit die einstweilige Verfügung unter Verzicht auf Rechtsmittel als endgültige Regelung anerkannt. Die entsprechende Erklärung können Sie hier einsehen.

Fazit: Bleiben Sie wachsam! Und was das deutsche Stomp SC betrifft, geben Sie das Produkt an Ihren Lieferanten zurück und wählen Sie statt dessen den Parallelimport Realchemie Pendimethalin. Da die BASF SE ihre Zulassung freiwillig zurückgenommen hat, um den Verkauf ihres Nachfolgeproduktes anzukurbeln, dürfen unsere Parallelimporte ein Jahr länger, also bis zum 30.06.2010 in den Verkehr gebracht werden. Dies ist geregelt durch § 16 e Abs. 1 PflSchG. 

 
Stähler warf Realchemie Schäden vor, die durch ihr eigenes Produkt Beetix SC verursacht wurden

Beetix SC von der Stähler Deutschland GmbH & Co. KG führte im Jahr 2009 zu Kulturschäden: Mit dieser Erkenntnis konfrontierte Stähler ihre Kunden im September 2009. Grund für die "vereinzelt" aufgetretenen Schäden sei nicht die Formulierung von Beetix SC gewesen sondern eine unvorhergesehene Reaktion zwischen Produkt und Kanisterwand. Diese führte teilweise zu einer intensiven Rotfärbung des Produktes. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen.

Wir erinnern uns: Am 26. Mai 2008 beglückte die gleiche Stähler Deutschland GmbH & Co. KG ihre verehrte Kundschaft mit diesem Rundschreiben hier, welches zu erheblicher Verunsicherung in unserem Kundenkreis führte. Zwar hat keiner unserer Kunden Ernteausfälle gehabt noch kam es zu Düsenverstopfungen aber mehrere Kunden - allesamt langjährige Anwender - wunderten sich über die blassrosane Färbung, welche Realchemie Metamitron in Einzelfällen aufwies. Diese leichte Rosafärbung resultierte aus der Reaktion des Mittels mit dem Originalkanister. Da wir aber bekanntlich unsere Ware in geeignete Markenkanister umfällen, fand in diesen keine weitere Reaktion des Mittels mit der Kanisterwand statt, das Produkt war nur kurze Zeit im Originalkanister. Da bei unserem Produkt eine Reaktion mit der Kanisterwand ausgeschlossen war, blieben unsere Kunden von diesem Effekt und den daraus resultierenden Schäden verschont. 

Wir wurden im Jahr 2008 in einen Rechtsstreit betreffend das Produkt hereingezogen, den wir wegen einer unerklärlichen Rosafärbung unseres Produktes mit einem Vergleich erledigten. 

Jetzt ist klar wer der Urheber dieser Rosafärbung war. Der Grund war nicht etwa, dass wir eine, wie Stähler seinerzeit behautpete, nicht mit Beetix SC identische Ware auf den Markt gebracht hätten, sondern, dass Beetix SC von Stähler genau die Mängel aufwies, die unser Produkt ebenfalls hatte. Wir mussten uns also für Fehler der Hersteller verantworten - wie so oft. In dem Rechtsstreit hatte die Industrie ihre eigene Ware angegriffen. Etwas sorgfältigere Untersuchungen, die natürlich seitens der Industrie wegen des möglicherweise unerwünschten Ergebnisses gar nicht durchgeführt wurden, hätten möglicherweise schon damals ans Licht bringen können, dass nicht Realchemie der "böse Bube" war sondern das eigene Produkt. Und den Stähler-Kunden wären Ernteausfälle möglicherweise erspart geblieben. 

 

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RealChemie-Kunde erhält Goldmedaille für Apfelschnaps

Artikel Schwäbische Zeitung Martin Schlachter, seit Anfang an überzeugter RealChemie-Kunde, wurde auch in diesem Jahr wieder für seine Obstbrände ausgezeichnet. Sein Apfelschnaps "Tentation" erhielt von dem Verband der Klein- und Obstbrenner Südwürttemberg/Hohenzollern sogar die Goldmedaille. Hierüber berichtete die Schwäbische Zeitung.

 

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Hubert Staudacher, Vertriebsleiter Süd der RealChemie, nahm diese Ehrung zum Anlass, dem Kunden als kleine Anerkennung einen Kanister RealChemie Penconazole zu überreichen, welches dieser seit Jahren verwendet.  

 
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