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RealChemie Rechtsprechung
August 2009 - Thema: Pflanzenschutzberatung durch Vereine und Beratungsringe III

Es wurde behauptet, vom Einsatz produktidentischer Präparate mit PI-Nummern seie abzuraten, wenn sie die Verkehrsfähigkeit dieser Produkte nicht zweifelsfrei belegen können.

TATSACHE IST: Der Hopfenpflanzerverband Hallertau hat eine entsprechende Warnung in seinem Ringfax Nr. 24 vom 03.06.2009 ausgesprochen. Das Landgericht Ravensburg hat dem Verband mit Einstweiliger Verfügung vom 30.07.2009 verboten, eine derartige Warnung auszusprechen (Aktenzeichen 8 O 82/09 KfH2). Zur Begründung verweist das Gericht auf die Antragsschrift unserer Rechtsanwälte, die ausführen: 

"Die in dem Ringfax beschworene Gefahr, dass die Parallelimporte nicht zugelassene Substanzen enthalten oder sonstwie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, stellt sich doch bei den in Deutschland unmittelbar zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der selben Weise und im selben Maße. Auch dem unmittelbar in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist nicht anzusehen, ob dieses "in Ordnung" ist oder nicht. Auch die unmittelbar in Deutschland erfolgte Zulassung ist natürlich keine Gewähr dafür, dass das konkrete Produkt nicht doch chemische Abweichungen gegenüber der Zulassung enthält." 

 
Juni 2009 - Thema: Pflanzenschutzberatung durch Vereine und Beratungsringe II

Es wurde behauptet, unser Importpack identisch mit Zintan Gold Pack habe zu wenig Wirkstoff und sei überdies auch nicht zugelassen.

TATSACHE IST: Die RealChemie hat sich mit der Landberatung Verden e. V. in Verbindung gesetzt und darauf hingewiesen, dass es weder von Wettbewerbern noch von Behörden zu Beanstandungen des RealChemie Produktes gekommen ist. Die Landberatung Verden e. V. hat den Vorgang überprüft und in ihrem Rundschreiben 04/2009 eine Richtigstellung veröffentlicht. 

 
Juni 2009 - Thema: Pflanzenschutzberatung durch Vereine und Beratungsringe I

Es wurde behauptet, vom Erwerb und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit PI-Nummern sei dringend abzuraten.

TATSACHE IST: Die WOG Obstbauberatung veröffentlichte in ihrem Rundschreiben 8/2009 einen Hinweis, man solle keine Importprodukte kaufen. Das Landgericht Ravensburg hat der WOG mit einstweiliger Verfügung vom 11. Mai 2009 (8 O 54/09 KfH2) derartige - unselig an vergangene Zeiten erinnernde - Aufrufe ausländische Waren zu meiden, untersagt. Das Gericht schloss sich dabei der Argumentation der Anwälte von RealChemie an, dass es sich bei dem Aufruf um eine Aufforderung zum Boykott aller parallelimportierten Pflanzenschutzmittel handle. Derartige Boykottaufrufe sind rechtswidrig. Wenn Sie unsere Rechtsprechungsübersicht durchschauen, sehen Sie, dass derartige Angriffe gegen unsere Produkte an der Tagesordnung sind, sich aber regelmäßig als völlig haltlos herausstellen und von den Gerichten mehr und mehr unterbunden werden.

 
Mai 2009 - Thema fehlende Identität 2

Es wurde behauptet, RealChemie Fluroxypyr sei mit Starane 180 nicht identisch.

TATSACHE IST: Das hat die Dow AgroSciences GmbH behauptet und 2006 mit dieser Behauptung eine einstweilige Verfügung gegen uns vor dem Landgericht Köln erwirkt. Das Oberlandesgericht Köln hat in zweiter Instanz entschieden, dass Dow AgroSciences der Nachweis der fehlenden Identität nicht gelungen sei (Aktenzeichen 6 U 188/08). Ein Unterlassungsanspruch gegen RealChemie bestehe nicht, stellte das OLG Köln fest. 

 
April 2009 - Thema: Stinkmittel in Reglone

Es wurde behauptet, RealChemie dürfe ihr Pflanzenschutzmittel Diquat (Referenzmittel Reglone*) aus vielen EU-Mitgliedsstaaten nicht in Deutschland in den Verkehr bringen.

TATSACHE IST: Das Referenzmittel Reglone von Syngenta enthält in den Hochpreisländern Deutschland, Frankreich und Österreich ein Stinkmittel, welches verhindern soll, dass der Anwender es trinkt. In allen anderen 24 EU-Mitgliedsstaaten, in denen das Produkt erheblich preiswerter angeboten wird, ist darin kein Stinkmittel enthalten. Das BVL hat sich geweigert, RealChemie eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Mittel aus einigen dieser 24 Mitgliedsstaaten zu erteilen. Hiergegen hat sich RealChemie gewehrt und in einer Vielzahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Köln (z. B. Aktenzeichen 13 K 4672/06) und Braunschweig (z. B. Aktenzeichen 2 A 188/07) gewonnen. Die Gerichte haben festgestellt, dass es sich bei dem Stinkmittel um eine freiwillige Ergänzung in dem Pflanzenschutzmittel handelt. Ihr kommt keine Wirkung zu. Syngenta könnte diese Ergänzung jederzeit entfernen ohne dass das BVL hiergegen etwas unternehmen könnte. RealChemie hingegen wollte das BVL verpflichten nur Mittel mit Stinkmittel zu handeln. Wir wären damit zu etwas verpflichtet worden wozu der Hersteller nicht verpflichtet werden kann. Dies stellt nach Ansicht der Gerichte eine Ungleichbehandlung des Importeurs und eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt (z. B. Aktenzeichen 13 A 992/08). Es führt aus, das BVL habe die Versagung des Imports nicht auf ein Identitätskriterium stützen dürfen, das für das nationale Zulassungsverfahren keine Bedeutung hat und dessen Erfüllung bei der nationalen Zulassung nicht gefordert wird.
Das BVL kann sowohl gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig als auch gegen die des Oberverwaltungsgerichts NRW Rechtsmittel einlegen. 

*) eingetragene Marke des Herstellers 

 
März 2009 - Thema: Fehlende Identität?

Es wurde behauptet, RealChemie verkaufe Dithianon obgleich dieses nicht mit Delan WG von der BASF SE identisch sei.

TATSACHE IST: Diese Behauptung ist falsch. Die BASF SE hat gerade ein Verfahren vor dem Landgericht Köln gegen RealChemie verloren (Aktenzeichen 81 O 111/07). Das Gericht hat festgestellt, dass es der BASF SE nicht gelungen ist zu beweisen, dass RealChemie ihr Produkt Dithianon in nicht der PI-Nummer entsprechender Form vertreibt. Die BASF SE könnte gegen diese Entscheidung noch Berufung einlegen. 

 
März 2009 - Thema: Wirkstoffgehalt

Es wurde behauptet, RealChemie verkaufe unzulässige Produkte und die Wirkstoffgehalte stimmten nicht.

TATSACHE IST: Diese Behauptung ist falsch. RealChemie hat gerade gegen einen süddeutschen Großhändler vor dem Landgericht Ravensburg (Aktenzeichen 7 O 14/09) wegen einer derartigen unbegründeten Behauptung eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es diesem untersagt, so etwas zu behaupten. Der Großhändler könnte allerdings gegen diese Entscheidung noch ein Rechtsmittel einlegen. 

 
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