RealChemie Rechtsprechung
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Es wurde behauptet, vom Einsatz produktidentischer Präparate mit
PI-Nummern seie abzuraten, wenn sie die Verkehrsfähigkeit dieser
Produkte nicht zweifelsfrei belegen können.
TATSACHE IST: Der Hopfenpflanzerverband Hallertau hat eine
entsprechende Warnung in seinem Ringfax Nr. 24 vom 03.06.2009
ausgesprochen. Das Landgericht Ravensburg hat dem Verband mit
Einstweiliger Verfügung vom 30.07.2009 verboten, eine derartige Warnung
auszusprechen (Aktenzeichen 8 O 82/09 KfH2). Zur Begründung verweist
das Gericht auf die Antragsschrift unserer Rechtsanwälte, die
ausführen:
"Die in dem Ringfax beschworene Gefahr, dass die Parallelimporte
nicht zugelassene Substanzen enthalten oder sonstwie nicht den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen, stellt sich doch bei den in
Deutschland unmittelbar zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der
selben Weise und im selben Maße. Auch dem unmittelbar in Deutschland
zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist nicht anzusehen, ob dieses "in
Ordnung" ist oder nicht. Auch die unmittelbar in Deutschland erfolgte
Zulassung ist natürlich keine Gewähr dafür, dass das konkrete Produkt
nicht doch chemische Abweichungen gegenüber der Zulassung enthält."
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Es wurde behauptet, unser Importpack identisch mit Zintan Gold Pack habe zu wenig Wirkstoff und sei überdies auch nicht zugelassen.
TATSACHE IST: Die RealChemie hat sich mit der Landberatung Verden e. V. in Verbindung gesetzt und darauf hingewiesen, dass es weder von Wettbewerbern noch von Behörden zu Beanstandungen des RealChemie Produktes gekommen ist. Die Landberatung Verden e. V. hat den Vorgang überprüft und in ihrem Rundschreiben 04/2009 eine Richtigstellung veröffentlicht.
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Es wurde behauptet, vom Erwerb und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit PI-Nummern sei dringend abzuraten.
TATSACHE IST: Die WOG Obstbauberatung veröffentlichte in ihrem Rundschreiben 8/2009 einen Hinweis, man solle keine Importprodukte kaufen. Das Landgericht Ravensburg hat der WOG mit einstweiliger Verfügung vom 11. Mai 2009 (8 O 54/09 KfH2) derartige - unselig an vergangene Zeiten erinnernde - Aufrufe ausländische Waren zu meiden, untersagt. Das Gericht schloss sich dabei der Argumentation der Anwälte von RealChemie an, dass es sich bei dem Aufruf um eine Aufforderung zum Boykott aller parallelimportierten Pflanzenschutzmittel handle. Derartige Boykottaufrufe sind rechtswidrig. Wenn Sie unsere Rechtsprechungsübersicht durchschauen, sehen Sie, dass derartige Angriffe gegen unsere Produkte an der Tagesordnung sind, sich aber regelmäßig als völlig haltlos herausstellen und von den Gerichten mehr und mehr unterbunden werden.
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Es wurde behauptet, RealChemie verkaufe Dithianon obgleich dieses nicht mit Delan WG von der BASF SE identisch sei.
TATSACHE IST: Diese Behauptung ist falsch. Die BASF SE hat gerade ein Verfahren vor dem Landgericht Köln gegen RealChemie verloren (Aktenzeichen 81 O 111/07). Das Gericht hat festgestellt, dass es der BASF SE nicht gelungen ist zu beweisen, dass RealChemie ihr Produkt Dithianon in nicht der PI-Nummer entsprechender Form vertreibt. Die BASF SE könnte gegen diese Entscheidung noch Berufung einlegen.
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Es wurde behauptet, RealChemie verkaufe unzulässige Produkte und die Wirkstoffgehalte stimmten nicht.
TATSACHE IST: Diese Behauptung ist falsch. RealChemie hat gerade gegen einen süddeutschen Großhändler vor dem Landgericht Ravensburg (Aktenzeichen 7 O 14/09) wegen einer derartigen unbegründeten Behauptung eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es diesem untersagt, so etwas zu behaupten. Der Großhändler könnte allerdings gegen diese Entscheidung noch ein Rechtsmittel einlegen.
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Es wurde behauptet, die RealChemie Reimporte seien in ihrer bekannten Form unzulässig.
TATSACHE IST: Dieser Ansicht hat sich das Amtsgericht Bonn in einer Entscheidung vom 2. März 2009 nicht angeschlossen (Aktenzeichen 73 OWi-221 Js 726/08-509/08). Es hat ein Verfahren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wegen eines Bußgeldes von 1.000 € gegen einen unserer Kunden wegen angeblich falsch etikettierter RealChemie-Reimporte eingestellt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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Es wurde behauptet, RealChemie handle mit minderwertiger Generika-Ware, die unsauber abgefüllt sei und deren physikalische Eigenschaften zu wünschen übrig ließen.
TATSACHE IST: Eine derartige Behauptung wurde der BASF SE durch das Landgericht Köln untersagt (Aktenzeichen 84 O 174/08). Das Landgericht hat diese Aussage als pauschal herabsetzend gewertet. Gegen diese Einstweilige Verfügung ist die BASF SE vorgegangen. Sie musste ihren Einspruch jedoch vor Gericht zurücknehmen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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