RealChemie Rechtsprechung
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Es wurde behauptet, vom Einsatz produktidentischer Präparate mit
PI-Nummern seie abzuraten, wenn sie die Verkehrsfähigkeit dieser
Produkte nicht zweifelsfrei belegen können.
TATSACHE IST: Der Hopfenpflanzerverband Hallertau hat eine
entsprechende Warnung in seinem Ringfax Nr. 24 vom 03.06.2009
ausgesprochen. Das Landgericht Ravensburg hat dem Verband mit
Einstweiliger Verfügung vom 30.07.2009 verboten, eine derartige Warnung
auszusprechen (Aktenzeichen 8 O 82/09 KfH2). Zur Begründung verweist
das Gericht auf die Antragsschrift unserer Rechtsanwälte, die
ausführen:
"Die in dem Ringfax beschworene Gefahr, dass die Parallelimporte
nicht zugelassene Substanzen enthalten oder sonstwie nicht den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen, stellt sich doch bei den in
Deutschland unmittelbar zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der
selben Weise und im selben Maße. Auch dem unmittelbar in Deutschland
zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist nicht anzusehen, ob dieses "in
Ordnung" ist oder nicht. Auch die unmittelbar in Deutschland erfolgte
Zulassung ist natürlich keine Gewähr dafür, dass das konkrete Produkt
nicht doch chemische Abweichungen gegenüber der Zulassung enthält."
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Es wurde behauptet, unser Importpack identisch mit Zintan Gold Pack habe zu wenig Wirkstoff und sei überdies auch nicht zugelassen.
TATSACHE IST: Die RealChemie hat sich mit der Landberatung Verden e. V. in Verbindung gesetzt und darauf hingewiesen, dass es weder von Wettbewerbern noch von Behörden zu Beanstandungen des RealChemie Produktes gekommen ist. Die Landberatung Verden e. V. hat den Vorgang überprüft und in ihrem Rundschreiben 04/2009 eine Richtigstellung veröffentlicht.
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Es wurde behauptet, vom Erwerb und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit PI-Nummern sei dringend abzuraten.
TATSACHE IST: Die WOG Obstbauberatung veröffentlichte in ihrem Rundschreiben 8/2009 einen Hinweis, man solle keine Importprodukte kaufen. Das Landgericht Ravensburg hat der WOG mit einstweiliger Verfügung vom 11. Mai 2009 (8 O 54/09 KfH2) derartige - unselig an vergangene Zeiten erinnernde - Aufrufe ausländische Waren zu meiden, untersagt. Das Gericht schloss sich dabei der Argumentation der Anwälte von RealChemie an, dass es sich bei dem Aufruf um eine Aufforderung zum Boykott aller parallelimportierten Pflanzenschutzmittel handle. Derartige Boykottaufrufe sind rechtswidrig. Wenn Sie unsere Rechtsprechungsübersicht durchschauen, sehen Sie, dass derartige Angriffe gegen unsere Produkte an der Tagesordnung sind, sich aber regelmäßig als völlig haltlos herausstellen und von den Gerichten mehr und mehr unterbunden werden.
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Es wurde behauptet, RealChemie Fluroxypyr sei mit Starane 180 nicht identisch.
TATSACHE IST: Das hat die Dow AgroSciences GmbH behauptet und 2006 mit dieser Behauptung eine einstweilige Verfügung gegen uns vor dem Landgericht Köln erwirkt. Das Oberlandesgericht Köln hat in zweiter Instanz entschieden, dass Dow AgroSciences der Nachweis der fehlenden Identität nicht gelungen sei (Aktenzeichen 6 U 188/08). Ein Unterlassungsanspruch gegen RealChemie bestehe nicht, stellte das OLG Köln fest.
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Es wurde behauptet, RealChemie dürfe ihr Pflanzenschutzmittel Diquat (Referenzmittel Reglone*) aus vielen EU-Mitgliedsstaaten nicht in Deutschland in den Verkehr bringen.
TATSACHE IST: Das Referenzmittel Reglone von Syngenta enthält in den Hochpreisländern Deutschland, Frankreich und Österreich ein Stinkmittel, welches verhindern soll, dass der Anwender es trinkt. In allen anderen 24 EU-Mitgliedsstaaten, in denen das Produkt erheblich preiswerter angeboten wird, ist darin kein Stinkmittel enthalten. Das BVL hat sich geweigert, RealChemie eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Mittel aus einigen dieser 24 Mitgliedsstaaten zu erteilen. Hiergegen hat sich RealChemie gewehrt und in einer Vielzahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Köln (z. B. Aktenzeichen 13 K 4672/06) und Braunschweig (z. B. Aktenzeichen 2 A 188/07) gewonnen. Die Gerichte haben festgestellt, dass es sich bei dem Stinkmittel um eine freiwillige Ergänzung in dem Pflanzenschutzmittel handelt. Ihr kommt keine Wirkung zu. Syngenta könnte diese Ergänzung jederzeit entfernen ohne dass das BVL hiergegen etwas unternehmen könnte. RealChemie hingegen wollte das BVL verpflichten nur Mittel mit Stinkmittel zu handeln. Wir wären damit zu etwas verpflichtet worden wozu der Hersteller nicht verpflichtet werden kann. Dies stellt nach Ansicht der Gerichte eine Ungleichbehandlung des Importeurs und eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt (z. B. Aktenzeichen 13 A 992/08). Es führt aus, das BVL habe die Versagung des Imports nicht auf ein Identitätskriterium stützen dürfen, das für das nationale Zulassungsverfahren keine Bedeutung hat und dessen Erfüllung bei der nationalen Zulassung nicht gefordert wird.
Das BVL kann sowohl gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig als auch gegen die des Oberverwaltungsgerichts NRW Rechtsmittel einlegen.
*) eingetragene Marke des Herstellers
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Es wurde behauptet, RealChemie verkaufe Dithianon obgleich dieses nicht mit Delan WG von der BASF SE identisch sei.
TATSACHE IST: Diese Behauptung ist falsch. Die BASF SE hat gerade ein Verfahren vor dem Landgericht Köln gegen RealChemie verloren (Aktenzeichen 81 O 111/07). Das Gericht hat festgestellt, dass es der BASF SE nicht gelungen ist zu beweisen, dass RealChemie ihr Produkt Dithianon in nicht der PI-Nummer entsprechender Form vertreibt. Die BASF SE könnte gegen diese Entscheidung noch Berufung einlegen.
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Es wurde behauptet, RealChemie verkaufe unzulässige Produkte und die Wirkstoffgehalte stimmten nicht.
TATSACHE IST: Diese Behauptung ist falsch. RealChemie hat gerade gegen einen süddeutschen Großhändler vor dem Landgericht Ravensburg (Aktenzeichen 7 O 14/09) wegen einer derartigen unbegründeten Behauptung eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es diesem untersagt, so etwas zu behaupten. Der Großhändler könnte allerdings gegen diese Entscheidung noch ein Rechtsmittel einlegen.
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