|
August 2008 - Thema: Einstweilige Verfügungen |
|
Es wurde behauptet, dass wenn gegen RealChemie eine einstweilige Verfügung ergeht, diese auch gegen Händler und Landwirte wirkt.
TATSACHE IST: Diese Behauptung ist falsch. Eine Entscheidung des Gerichts wirkt immer nur zwischen den in der Entscheidung benannten Parteien. Das Landgericht Frankenthal hat der BASF SE untersagt mit der Mitteilung einer gegen RealChemie erwirkten einstweiligen Verfügung gegenüber unseren Kunden den Eindruck zu erwecken aufgrund einer einstweiligen Verfügung würde auch Händlern und Anwendern ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € drohen (Aktenzeichen LG Frankenthal: 2HK O 97/08). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
|