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März 2009 - Thema: Zulässigkeit von Reimporten |
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Es wurde behauptet, die RealChemie Reimporte seien in ihrer bekannten Form unzulässig.
TATSACHE IST: Dieser Ansicht hat sich das Amtsgericht Bonn in einer Entscheidung vom 2. März 2009 nicht angeschlossen (Aktenzeichen 73 OWi-221 Js 726/08-509/08). Es hat ein Verfahren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wegen eines Bußgeldes von 1.000 € gegen einen unserer Kunden wegen angeblich falsch etikettierter RealChemie-Reimporte eingestellt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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