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Pressemitteilungen
Abermals falsche Pressemitteilung der BASF
Pressemitteilungen

Eindhoven, 25.03.2009. Nach erst kürzlich von uns erwirkter einstweiliger Verfügung gegen eine falsche Pressemitteilung der BASF täuscht die BASF die Öffentlichkeit erneut!

Heute hat uns eine Pressemitteilung der BASF zu einem drei Jahre alten Patentstreit, der bereits im Juni 2008 abgeschlossen wurde, betreffend Nimbus CS erreicht, die genauso sorglos mit der Wahrheit umgeht wie schon die letzte Pressemitteilung, damals zum Thema RealChemie Pendimethalin, deren Verbreitung wir erst im Januar 2009 per einstweilige Verfügung haben verbieten lassen. 

Auch diesmal geht es um das schamlose Ausnutzen der Unwissenheit der Kundschaft zum Schaden von RealChemie! Lesen Sie hier worum es wirklich geht - wir machen Sie schlau! 

Tatsache ist: 

Es geht um den Wirkstoff Metazachlor, der in Nimbus CS aber auch in anderen Produkten der BASF wie z. B. Butisan verwendet wird, also um alle BASF Produkte, die den Wirkstoff enthalten. 

Da wir mit verschiedenen Metazachlor-Produkten in der Vergangenheit in Berührung gekommen sind hat uns die BASF in dem einen oder anderen Fall wegen Patentverletzung verklagt. Um den Kern des Problems zu adressieren und keine Nebenkriegsschauplätze weiterzuführen haben wir gegen diese verschiedenen BASF-Verfahren kein Rechtsmittel eingelegt, statt dessen unsererseits ein "Gegenverfahren", nämlich eine "Nichtigkeitsklage" eingereicht, mit dem Ziel das Kernproblem zu lösen, nämlich ein nicht haltbares BASF Patent für ungültig erklären zu lassen. Gewinnen wir diese "Nichtigkeitsklage" so würden alle anderen von der BASF gegen uns geführten Verfahren im Nachhinein wieder aufgerollt und von uns automatisch gewonnen werden.

Diese "Nichtigkeitsklage" ist mittlerweile beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) angekommen. Dieser hat nun Gutachter bestellt, die den Fall nun erstmals seit drei Jahren neutral beurteilen werden. Ein Ergebnis steht noch aus, wir halten Sie aber auf dem Laufenden!

Kein Meilenstein der BASF - und auch keiner für die FCS:

Wie Sie also unschwer erkennen können gibt es bis dato keine Meilensteine der BASF zu vermelden, vielmehr sind unsere Chancen den Rechtsstreit für uns zu entscheiden sogar noch gestiegen nachdem kürzlich die Feinchemie Schwebda ein brandneues, aber ebenso nicht haltbares Patent betreffend des gleichen Wirkstoffes Metazachlor europaweit eintragen lassen wollte, dieses aber auf unseren Widerspruch hin in ganz Europa wieder zurückziehen musste. Heutzutage schauen die Patentgerichte nämlich genauer hin als noch vor 20 Jahren, als die BASF ihr Patent eintragen ließ!

Vernichtungsanspruch kann für die BASF am Ende sehr teuer werden:

Natürlich ist es bei Patentstreitigkeiten üblich, dass derjenige der den Streit verliert die betroffene Ware am Ende vernichten muss. Bekommen wir aber beim BGH Recht, so muss die BASF uns alle entstandenen Kosten aus sämtlichen vorherigen Verfahren inkl. dem kompletten damaligen Marktwert der betroffenen Ware ersetzen. Die dabei insgesamt entstandenen Schäden gehen weit über 1,5 Mio. Euro hinaus, was Ihnen die BASF geflissentlich verschwiegen hat, da sie nur an einer kurzfristigen Schlagzeile zum Saisonstart und nicht an einer endgültigen Klärung der für sie höchst wackeligen Angelegenheit interessiert ist. 

Gericht verbietet BASF Kostentreiberei bei der Warenvernichtung:

Auch hier wird klar was die BASF wirklich will! Sie hatte nämlich beantragt, dass sie die Ware zu einem völlig überteuerten Preis (200 % über dem Marktpreis) selbst vernichten lassen darf - und wir diesen hohen Preis dann bezahlen sollen! Das OLG Düsseldorf hat dies aber sofort unterbunden und uns gestattet die Entsorgung nun selbst vorzunehmen - zu einem Bruchteil des BASF Preise versteht sich! 

Überflüssig zu erwähnen, dass nicht die BASF - wie sie schreibt - aus aufgefordert hat, der Vernichtung der Ware nun endlich nachzukommen, sondern wir umgekehrt seit Wochen die BASF auffordern, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf umzusetzen und die Ware nun endlich an uns herauszugeben, damit wir sie nun selbst (kostengünstig) entsorgen können. 

Fazit:

Die aktuelle Pressemitteilung der BASF schrammt somit wie auch schon die früheren Pressemitteilungen an der Wahrheit wieder einmal haarscharf vorbei und enthält bei näherer Betrachtung nichts als Polemik und die übliche Effekthascherei zum Saisonauftakt, um wie alle Jahre wieder zu versuchen den Marktführer beim Parallelimport mit einem Produktsortiment von über 100 günstigen Alternativen zur deutschen Industrie zu stören. 

Die vollständige Pressemitteilung inkl. der BASF-Falschmeldung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

 
BASF verbreitet falsche Pressemitteilung
Pressemitteilungen

Eindhoven, 8.5.2008. Die BASF-Presseabteilung berichtete am 23.4.08 in einer Pressemitteilung von einem Klageerfolg gegen die Landwirtschaftliche Produkthandel GmbH (LPH) und deren Geschäftsführer Dieter Hellmuth (siehe Anhang der u.a. PDF-Datei). Dies war eine Falschmeldung!

„Wir wundern uns immer wieder, mit welcher Impertinenz die BASF mit Informationen wie dieser die Wahrheit verkürzt und damit die Journalisten, die Branche und die Öffentlichkeit hinter’s Licht führt,“ beschwert sich Volker Herdick, Director Business Development der Realchemie Nederland B.V..

Tatsache ist, dass es keinen „BASF-Klageerfolg“ gibt, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf kein Verfahren der BASF gegen die LPH GmbH rechtskräftig abgeschlossen hat. Was frech als „BASF-Klageerfolg“ bezeichnet wird, ist de facto ein seit vielen Jahren anhängiger Rechtsstreit um ein Generikum eines Herbizides, das die LPH seinerzeit mit dem Wirkstoff „Triklines Metazachlor“ zu Niedrigpreisen in den Markt gebracht hat. Dies störte die BASF-Bosse sehr, weil die BASF ein weitaus teureres Produkt mit dem Wirkstoff „Monoklines Metazachlor“ verkauft. Wie in solchen Fällen üblich, jagte die BASF dem rebellischen Händler LPH sogleich die gesamte Rechtsmacht des Konzerns auf den Hals. Einstweilige Verfügung, Gerichtsverfahren, Entscheidungen, Berufungen und Berge anwaltlicher Korrespondenz zielen allesamt nur darauf ab, den unliebsamen Wettbewerber mit aller Gewalt und Marktmacht zu vernichten, anstatt sich mit ihm in einem fairen Konkurrenzkampf auseinander zu setzen.

Überhaupt legen viele Formulierungen der Pressemitteilung den Schluss nahe, dass die BASF-Presseabteilung sich über den gesamten Vorgang schlecht informiert hat. Da ist die Rede von „…Ersatz von Schäden, die BASF durch das rechtswidrige Handeln von der Landwirtschaftlichen Produkthandels (LPH) GmbH seit Anfang der neunziger Jahre entstanden sind…“. Dabei existiert die LPH GmbH erst seit 2001 und handelt seit über drei Jahren nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln. Ebenso schlecht recherchiert: der Sitz des Unternehmens ist schon seit Längerem nicht mehr Troisdorf.

Die BASF-Presseabteilung verschweigt ebenso geflissentlich, dass die Nichtigkeitsklage gegen das BASF-Patent „Monoklines Metazachlor“, worauf sich die BASF-Advokaten berufen, im Laufe der Jahre bis vor den Bundesgerichtshof gelangt ist, der schon jetzt Bedenken gegen den übersetzten Streitwert von 3 Millionen Euro geäußert hat. Von einer „…Erfolgsserie im Kampf gegen illegale Pflanzenschutz-Produkte…“ kann da wohl schlecht die Rede sein, zumal die BASF erst kürzlich wieder einen Prozess verloren hat, in dem die BASF-Advokaten vergeblich versucht hatten, den Missbrauch einer PI-Nummer für das Produkt Pendimethalin zu behaupten.

Die vollständige Pressemitteilung inkl. BASF-Falschmeldung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

 
Realchemie mit neuem Internetauftritt
Pressemitteilungen

Eindhoven, 4.4.2008. Realchemie präsentiert sich mit einem neuen Internetauftritt. Auf die Besucher warten herrliche Bildmotive aus der Landwirtschaft und eine komplett überarbeitete Struktur, die die Navigation erleichtert und das Aufrufen der Informationen verkürzt.

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Schweizer Nationalrat stimmt für Parallelimporte
Pressemitteilungen

Eindhoven, 15.3.2007. Mit großer Freude haben alle Pflanzenschutzspezialisten von RealChemie die Entscheidung des Schweizer Nationalrates mit 95 zu 83 Stimmen begrüßt, auch in der Schweiz zukünftig Parallelimporte in der Agrarwirtschaft zuzulassen.

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RealChemie expandiert in die Schweiz
Pressemitteilungen
Eindhoven, 5.2.2007. Nachdem RealChemie vom Hauptstandort in den Niederlanden aus ein sehr erfolgreiches Vertriebsnetz mit vielen Tausend Kunden u.a. in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Polen, Tschechien, Ungarn, Slovakei und Serbien aufgebaut hat, sollen jetzt auch die Schweizer Landwirte, Obstanbauer und Weinbauern die Möglichkeit bekommen, Pflanzenschutz zu fairen Preisen zu erhalten.
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Agrarwettervorhersage
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