| BASF verbreitet falsche Pressemitteilung |
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Eindhoven, 8.5.2008. Die BASF-Presseabteilung berichtete am 23.4.08 in einer Pressemitteilung von einem Klageerfolg gegen die Landwirtschaftliche Produkthandel GmbH (LPH) und deren Geschäftsführer Dieter Hellmuth (siehe Anhang der u.a. PDF-Datei). Dies war eine Falschmeldung! „Wir wundern uns immer wieder, mit welcher Impertinenz die BASF mit Informationen wie dieser die Wahrheit verkürzt und damit die Journalisten, die Branche und die Öffentlichkeit hinter’s Licht führt,“ beschwert sich Volker Herdick, Director Business Development der Realchemie Nederland B.V.. Tatsache ist, dass es keinen „BASF-Klageerfolg“ gibt, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf kein Verfahren der BASF gegen die LPH GmbH rechtskräftig abgeschlossen hat. Was frech als „BASF-Klageerfolg“ bezeichnet wird, ist de facto ein seit vielen Jahren anhängiger Rechtsstreit um ein Generikum eines Herbizides, das die LPH seinerzeit mit dem Wirkstoff „Triklines Metazachlor“ zu Niedrigpreisen in den Markt gebracht hat. Dies störte die BASF-Bosse sehr, weil die BASF ein weitaus teureres Produkt mit dem Wirkstoff „Monoklines Metazachlor“ verkauft. Wie in solchen Fällen üblich, jagte die BASF dem rebellischen Händler LPH sogleich die gesamte Rechtsmacht des Konzerns auf den Hals. Einstweilige Verfügung, Gerichtsverfahren, Entscheidungen, Berufungen und Berge anwaltlicher Korrespondenz zielen allesamt nur darauf ab, den unliebsamen Wettbewerber mit aller Gewalt und Marktmacht zu vernichten, anstatt sich mit ihm in einem fairen Konkurrenzkampf auseinander zu setzen. Überhaupt legen viele Formulierungen der Pressemitteilung den Schluss nahe, dass die BASF-Presseabteilung sich über den gesamten Vorgang schlecht informiert hat. Da ist die Rede von „…Ersatz von Schäden, die BASF durch das rechtswidrige Handeln von der Landwirtschaftlichen Produkthandels (LPH) GmbH seit Anfang der neunziger Jahre entstanden sind…“. Dabei existiert die LPH GmbH erst seit 2001 und handelt seit über drei Jahren nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln. Ebenso schlecht recherchiert: der Sitz des Unternehmens ist schon seit Längerem nicht mehr Troisdorf. Die BASF-Presseabteilung verschweigt ebenso geflissentlich, dass die Nichtigkeitsklage gegen das BASF-Patent „Monoklines Metazachlor“, worauf sich die BASF-Advokaten berufen, im Laufe der Jahre bis vor den Bundesgerichtshof gelangt ist, der schon jetzt Bedenken gegen den übersetzten Streitwert von 3 Millionen Euro geäußert hat. Von einer „…Erfolgsserie im Kampf gegen illegale Pflanzenschutz-Produkte…“ kann da wohl schlecht die Rede sein, zumal die BASF erst kürzlich wieder einen Prozess verloren hat, in dem die BASF-Advokaten vergeblich versucht hatten, den Missbrauch einer PI-Nummer für das Produkt Pendimethalin zu behaupten. |
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