|
Pressespiegel
|
In unserem neuen RealChemie-Blog hatten wir im Beitrag „Von Dreschen und Flegeln“ über Machenschaften der Syngenta berichtet. Die hatte die Organisatoren der Veranstaltung „Parteiendreschen“ unter Druck gesetzt und dafür gesorgt, dass wir als Sponsor wieder ausgeladen wurden.
Diese recht seltsame Vorstellung der Syngenta von freiem Handel und fairem Wettbewerb hat offenbar nicht nur uns verärgert, sondern auch die Presse und Politiker. Unter der Schlagzeile „Umstrittenes Politsponsoring“ berichtet der Tages-Anzeiger Online vom 17.07.07 über Verärgerungen von Ruth Genner, Präsidentin der Grünen, der Zürcher Nationalrätin Barbara Marty-Kälin und der Berner Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Die Politikerinnen äußern sich kritisch dazu, dass RealChemie am Plauschdreschen in Bern unerwünscht ist und dort nebst Syngenta nur Coop als Sponsor geduldet wird.
Die Bauernzeitung schließt sich der Berichterstattung an und berichtet ebenso wie die Agro-News
darüber, das „der Anlass für hitzige Köpfe sorgt“. „Die Grünen-Präsidentin Ruth Genner wird zitiert, sie werde sich nun gut überlegen, ob sie teilnehmen wolle. Sowohl das Sponsoring von Syngenta wie auch die Branchenexklusivität seien störend. SP-Politikerinnen betonen, die SP habe sich für arallelimporte eingesetzt und es gebe keinen Grund Syngenta zu privilegieren.“
|
|
Donnerstag, 19. Juli 2007 |
|
Pressespiegel
|
Leserbrief
Zu dem Artikel "Handel verunsichert" im Ernährungsdienst vom 15. November 2006 erhielten wir folgende Leserzuschrift:
Der Artikel kann in der Allgemeinheit seiner Aussage "Pflanzenschutzmittelhandel enttäuscht" und "Handel verunsichert" nicht
unwidersprochen stehen bleiben. Ebenso wenig trifft die
verallgemeinernde Aussage zu, "wie sich in der Praxis zeige, sei die
Ware, die dann gehandelt werde, trotz BVL Bescheinigung doch nicht
identisch und stelle sich als Fälschung oder illegaler Nachbau heraus".
Richtig ist vielmehr Folgendes: Namhafte Importhandelsunternehmen
vertreiben seit langen Jahren nur solche Produkte, die stofflich mit
Referenzmitteln übereinstimmen und in einem EU/EWR-Mitgliedsland eine
eigene Zulassung besitzen. Und dies nicht erst, seit es den § 16 c
PflSchG gibt. Nur diese Unternehmen, die sich von Fälschung und nicht
zugelassener Nachahmerware seit jeher distanziert haben, haben eine
Rechtsprechung erstritten, die dem Parallelimport seine legale
Grundlage geschaffen hat. Der Handel und die Landwirtschaft müssen
wissen, dass auch nur die künftige Existenz dieser Importunternehmen
der alleinige Garant dafür ist, dass im Pflanzenschutz überhaupt
Wettbewerb stattfindet. Denn die fusionsbedingte Reduzierung
multinational organisierter Chemiekonzerne und deren dazu
korrespondierende Zulassungspolitik haben dazu geführt, dass ohne den
Parallelimport die Marktbeherrschung von Herstellern nur ein
einseitiges Preisdiktat erzeugt - letztlich zum Nachteil des Handels
und der Landwirtschaft.
Und weil dem so ist, wird zurzeit in einer nie da gewesenen
Hetzkampagne versucht, den Agrarhandel, die Landwirtschaft und
letztlich auch den Gesetzgeber mit der ebenso unzutreffenden wie
pauschalen Behauptung zu verunsichern, importierte Pflanzenschutzmittel
seien nicht identisch oder illegale Nachahmerware. Offensichtlich soll
nicht nur im Handel Stimmung gegen den Parallelimport gemacht werden.
Vielmehr ist die Intention erkennbar, den Gesetzgeber und das BVL bei
den derzeitigen Beratungen zur Durchführungsverordnung dazu zu verleiten, EWG-vertragswidrig Auflagen zu schaffen, die den
Parallelimport be- oder gar verhindern. Dies ist schade, denn
Stimmungsmache hat noch nie zu einer Versachlichung der Diskussion
geführt. Insofern kommt der Parallelimport auch nicht auf die Idee, bei
Feststellen von stofflichen Abweichungen einzelner deutscher
Referenzmittel zu behaupten, alle Referenzmittel wichen vom
Qualitätsstandard der Zulassung ab.
Insofern ist die Erteilung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
auch nur eine Momentaufnahme, die die Qualitätskriterien festschreibt -
ohne jedoch bei der jahrelangen Produktion von Pflanzenschutzmitteln zu
prüfen, ob diese stets die Voraussetzungen der Zulassung erfüllen. Es
besteht also kein Anlass, Panikmache zu verbreiten. Jeder
Marktteilnehmer - Industrie, Agrarhandel, Importwirtschaft und
letztlich der Landwirt - ist verpflichtet, nur legale
Pflanzenschutzmittel zu vertreiben und anzuwenden.
Rechtsanwalt Peter Koof,
Wirtschaftsvereinigung
Internationaler Pflanzenschutz
(WIP), Linnich
|
|
Montag, 20. November 2006 |
|
Pressespiegel
|
|
Mit der für Januar 2007 geplanten Anhebung der Mehrwertsteuer könnten die Produktionskosten in der Landwirtschaft deutlich steigen, befürchtet der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V., Stuttgart. Vor allem pauschalierende Landwirte seien davon betroffen, heißt es in einer Mitteilung. Wird die Mehrwertsteuer um 3 Prozent angehoben, so verteuere dies den bundesweiten Betriebsmitteleinkauf um
410 Mio. €. Davon seien 90 Prozent der Betriebe betroffen, die nicht der Regelbesteuerung unterliegen. Der VdAW fordert daher, auch den landwirtschaftlichen Vorsteuersatz von 9 auf 11 Prozent zu erhöhen.
|
|
Dienstag, 28. März 2006 |
|
Pressespiegel
|
Zu: "Rechtslage bei Importware geklärt", 2/06, S.15 (Landwirtschaftsblatt Weser-Ems, Ausgabe März 2006)
Die Ausführungen im vorgenannten Artikel können nicht unwidersprochen
bleiben. Tatsächlich sieht die Rechtslage beim Import von
Pflanzenschutzmitteln auf der Basis der bestehenden Rechtsprechung wie
folgt aus:
- Ein Pflanzenschutzmittel, das zulässigerweise in einem EU- oder
EWR-Mitgliedsland existiert und nach Deutschland eingeführt wird,
bedarf keiner eigenen Zulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL), wenn es in seiner stofflichen
Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelasssenen Referenzmittel
übereinstimmt und mit einer deutschsprachigen Kennzeichnung versehen
ist (ständige Rechtsprechung des BGH: BGHZ 126, Seite 270; BGH in WRP
96, Seite 210; BGH NJW-RR 2003, Seite 327, BVerwG Stoffrecht 2004,
Seite 139).
- Soweit ein Parallelimporteur in seiner Kennzeichnung darauf
hinweist, das Importmittel stimme "im Wesentlichen" mit dem in
Deutschland zugelassenen Referenzmittel überein, entspricht auch dies
der bestehenden Rechtslage und der eigenen Produktionspraxis der
Pflanzenschutzindustrie. Es ist eine Tatsache, dass auch
Pflanzenschutzmittel deutscher Zulassungsinhaber produktionsbedingt
unvermeidbare stoffliche Unterschiede aufweisen. Im
chemisch-wissenschaftlichen Sinn gibt es kein "identisches"
Pflanzenschutzmittel - auch nicht in der hausintern vorgenommenen
Produktion eines einzigen Herstellers.
Die einschlägigen Zulassungsbedingungen lassen im Rahmen von
Toleranzbereichen chemische Abweichungen zu, wenn sie geringfügig sind
und insbesondere in Bezug auf Wirkung und Schädlichkeit des Mittels
keinen Einfluss haben. Soweit ein parallel importiertes
Pflanzenschutzmittel vom BVL nicht bereits auf seine Verkehrsfähigkeit
geprüft worden ist, also die Verkehrsfähigkeit des Importmittels
bereits amtlicherseits festgestellt wurde, liefert die Rechtsprechung
folgende Entschiedungshilfe: Das Importmittel braucht nicht
100-prozentig mit dem Referenzmittel identisch zu sein. Liegen
stoffliche Unterschiede vor, dürfen sich diese in demjenigen
Toleranzrahmen bewegen, der auch der zugelassenen Spezifikation des
Referenzmittels entspricht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 25.10.04,
Az.:2 U 60/04; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 15.09.2005, Az.: 6 U 75/05).
Korrekt parallel importierte Pflanzenschutzmittel erfüllen die
vorgenannten Voraussetzungen. Zudem gibt es bereits zahlreiche
Import-Produkte, die vom BVL in einem freiwilligen Verfahren bereits
geprüft worden sind und eine PI-Nummer erhalten haben. Es ist also
wenig hilfreich, eine ganze Branche in Misskredit zu bringen. Insofern
fällt auf, dass die von RA Welkerling zitierten Entscheidungen des LG
Braunschweig und OLG Köln gegen ein und dasselbe Unternehmen ergangen
sind.
Nicht zuletzt zeigt die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, dass der
Parallelimport eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion erfüllt;
gleiches gilt auch im Pflanzenschutz. Denn nur durch seine Existenz
findet wirksamer Wettbewerb zugunsten des Agrarhandels und der
Landwirtschaft statt. Also sind der Agrarhandel und die Landwirtschaft
aufgerufen, sich nicht durch eine wenig seriöse Hetzkampagne
verunsichern zu lassen, sondern vielmehr korrektem Parallelimport
wirtschaftlich den Rücken zu stärken. Denn nur dann ist auch künftig
gewährleistet, dass der Agrarhandel und die Landwirtschaft nicht in ein
völliges Preisdiktat nationaler Zulassungsinhaber geraten.
RA Peter Koof, Geschäftsführer
Wirtschaftvereinigung internationaler Pflanzenschutz
(Leserbrief aus Landwirtschaftsblatt Weser-Ems, Ausgabe März 2006)
|
|
Mittwoch, 1. März 2006 |
|
|
Pressespiegel
|
Studie sagt Markenartikler in Deutschland harte Zeiten voraus. 43
Prozent der Deutschen haben einen finanziellen Spielraum von weniger
als 100 Euro im Monat.
Hamburg - Knappe Haushaltskassen treiben immer mehr Verbraucher zum
Einkauf bei günstigen Discountern wie Aldi und Lidl. 43 Prozent der
Deutschen leben inzwischen in Haushalten mit einem finanziellen
Spielraum von weniger als 100Euro im Monat, wie die am Montag in
Hamburg vorgestellte Verbraucher-Analyse 2003 der Verlage Bauer und
Axel Springer ergab. Vor zwei Jahren waren es noch 37 Prozent gewesen.
Als ?finanziellen Spielraum" bezeichnen die Experten jene Summe, die
"nach Abzug aller notwendigen Ausgaben als eine Art Spiel oder
Taschengeld zur freien Verfügung verbleibt".
Gleichzeitig sank der Bevölkerungsanteil mit einem monatlichen
Finanzspielraum von mehr als 300 Euro auf nur noch knapp 17 Prozent.
Vor zwei Jahren hatten diese Summe noch fast 21 Prozent der
Bundesbürger zur Verfügung. 40 Prozent der Haushalte können zwischen
100 und 300 Euro ausgeben, das sind zwei Prozentpunkte weniger als noch
vor zwei Jahren. Laut der Studie dürfte dieser Trend Folgen für
Markenhersteller haben: Denn wer mit jedem Euro rechne, kaufe seltener
im klassischen, aber teureren Lebensmitteleinzelhandel ein.
Auch generell ergab die Untersuchung eine sinkende Markentreue der
Deutschen: So gaben nur noch 41 Prozent aller Befragten an, beim
Einkauf mehr auf die Marke als auf die Preise zu schauen. Vor zehn
Jahren waren es noch 54 Prozent gewesen.
Die Hälfte der 50 000 beworbenen Marken in Deutschland wird in den nächsten Jahren verschwinden.
Bei Konsumenten mit einem geringen finanziellen Polster seien Handelsmarken der Discounter auf dem Vormarsch.
Als Handelsmarken bezeichnet man No-Name-Artikel und Marken, die nicht
von der Industrie geschaffen wurden, sondern von Handelsunternehmen.
Für die Studie wurden zwischen September 2001 und März 2003 insgesamt
mehr als 31 000 Personen befragt. Die Analyse erhebt jedes Jahr das
Konsum- und Medienverhalten der Bundesbürger und dient vor allem
Werbeagenturen als Grundlage für ihre Kampagnen.
Ursache für die knappen Kassen der Bundesbürger seien die schlechte
wirtschaftliche Lage und steigende Steuern und Preise, so die Studie.
Die Tarifgehalter vieler Arbeitnehmer würden kaum noch steigen. Zudem
strichen Unternehmen Überstunden, übertarifliche Leistungen zusammen
oder schafften ganze Hierarchieebenen ab. Die Werbewirtschaft
beobachtet schon seit längerem den Trend zum Discounter und zu
namenlosen Handelsmarken. Die Einschätzung, dass Markenartikel qualitativ besser sind, hat in den letzten Jahren immer weiter abgenommen. Der Marken-Experte Bernd M. Michael schätzt, dass die Hälfte der 50.000 beworbenen Marken
in Deutschland in den nächsten Jahren verschwindet. (afp,dpa)
|
|
Freitag, 10. Februar 2006 |
|
|