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Pressespiegel
Politiker geben uns recht: Syngenta's Politsponsoring ist umstritten!
Pressespiegel
In unserem neuen RealChemie-Blog hatten wir im Beitrag „Von Dreschen und Flegeln“ über Machenschaften der Syngenta berichtet. Die hatte die Organisatoren der Veranstaltung „Parteiendreschen“ unter Druck gesetzt und dafür gesorgt, dass wir als Sponsor wieder ausgeladen wurden.

Diese recht seltsame Vorstellung der Syngenta von freiem Handel und fairem Wettbewerb hat offenbar nicht nur uns verärgert, sondern auch die Presse und Politiker. Unter der Schlagzeile „Umstrittenes Politsponsoring“ berichtet der Tages-Anzeiger Online vom 17.07.07 über Verärgerungen von Ruth Genner, Präsidentin der Grünen, der Zürcher Nationalrätin Barbara Marty-Kälin und der Berner Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Die Politikerinnen äußern sich kritisch dazu, dass RealChemie am Plauschdreschen in Bern unerwünscht ist und dort nebst Syngenta nur Coop als Sponsor geduldet wird.

Die Bauernzeitung schließt sich der Berichterstattung an und berichtet ebenso wie die Agro-News darüber, das „der Anlass für hitzige Köpfe sorgt“. „Die Grünen-Präsidentin Ruth Genner wird zitiert, sie werde sich nun gut überlegen, ob sie teilnehmen wolle. Sowohl das Sponsoring von Syngenta wie auch die Branchenexklusivität seien störend. SP-Politikerinnen betonen, die SP habe sich für arallelimporte eingesetzt und es gebe keinen Grund Syngenta zu privilegieren.“
Donnerstag, 19. Juli 2007

Stimmungsmache gegen Parallelimporte
Pressespiegel
Leserbrief

Zu dem Artikel "Handel verunsichert" im Ernährungsdienst vom 15. November 2006 erhielten wir folgende Leserzuschrift:

Der Artikel kann in der Allgemeinheit seiner Aussage "Pflanzenschutzmittelhandel enttäuscht" und "Handel verunsichert" nicht unwidersprochen stehen bleiben. Ebenso wenig trifft die verallgemeinernde Aussage zu, "wie sich in der Praxis zeige, sei die Ware, die dann gehandelt werde, trotz BVL Bescheinigung doch nicht identisch und stelle sich als Fälschung oder illegaler Nachbau heraus".

Richtig ist vielmehr Folgendes: Namhafte Importhandelsunternehmen vertreiben seit langen Jahren nur solche Produkte, die stofflich mit Referenzmitteln übereinstimmen und in einem EU/EWR-Mitgliedsland eine eigene Zulassung besitzen. Und dies nicht erst, seit es den § 16 c PflSchG gibt. Nur diese Unternehmen, die sich von Fälschung und nicht zugelassener Nachahmerware seit jeher distanziert haben, haben eine Rechtsprechung erstritten, die dem Parallelimport seine legale Grundlage geschaffen hat. Der Handel und die Landwirtschaft müssen wissen, dass auch nur die künftige Existenz dieser Importunternehmen der alleinige Garant dafür ist, dass im Pflanzenschutz überhaupt Wettbewerb stattfindet. Denn die fusionsbedingte Reduzierung multinational organisierter Chemiekonzerne und deren dazu korrespondierende Zulassungspolitik haben dazu geführt, dass ohne den Parallelimport die Marktbeherrschung von Herstellern nur ein einseitiges Preisdiktat erzeugt - letztlich zum Nachteil des Handels und der Landwirtschaft.

Und weil dem so ist, wird zurzeit in einer nie da gewesenen Hetzkampagne versucht, den Agrarhandel, die Landwirtschaft und letztlich auch den Gesetzgeber mit der ebenso unzutreffenden wie pauschalen Behauptung zu verunsichern, importierte Pflanzenschutzmittel seien nicht identisch oder illegale Nachahmerware. Offensichtlich soll nicht nur im Handel Stimmung gegen den Parallelimport gemacht werden. Vielmehr ist die Intention erkennbar, den Gesetzgeber und das BVL bei den derzeitigen Beratungen zur Durchführungsverordnung dazu zu verleiten, EWG-vertragswidrig Auflagen zu schaffen, die den Parallelimport be- oder gar verhindern. Dies ist schade, denn Stimmungsmache hat noch nie zu einer Versachlichung der Diskussion geführt. Insofern kommt der Parallelimport auch nicht auf die Idee, bei Feststellen von stofflichen Abweichungen einzelner deutscher Referenzmittel zu behaupten, alle Referenzmittel wichen vom Qualitätsstandard der Zulassung ab.
Insofern ist die Erteilung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auch nur eine Momentaufnahme, die die Qualitätskriterien festschreibt - ohne jedoch bei der jahrelangen Produktion von Pflanzenschutzmitteln zu prüfen, ob diese stets die Voraussetzungen der Zulassung erfüllen. Es besteht also kein Anlass, Panikmache zu verbreiten. Jeder Marktteilnehmer - Industrie, Agrarhandel, Importwirtschaft und letztlich der Landwirt - ist verpflichtet, nur legale Pflanzenschutzmittel zu vertreiben und anzuwenden.

Rechtsanwalt Peter Koof,
Wirtschaftsvereinigung
Internationaler Pflanzenschutz
(WIP), Linnich
Montag, 20. November 2006

Höhere Mehrwersteuer verteuert Betriebsmittel
Pressespiegel
Mit der für Januar 2007 geplanten Anhebung der Mehrwertsteuer könnten die Produktionskosten in der Landwirtschaft deutlich steigen, befürchtet der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V., Stuttgart. Vor allem pauschalierende Landwirte seien davon betroffen, heißt es in einer Mitteilung. Wird die Mehrwertsteuer um 3 Prozent angehoben, so verteuere dies den bundesweiten Betriebsmitteleinkauf um 410 Mio. €. Davon seien 90 Prozent der Betriebe betroffen, die nicht der Regelbesteuerung unterliegen. Der VdAW fordert daher, auch den landwirtschaftlichen Vorsteuersatz von 9 auf 11 Prozent zu erhöhen.
Dienstag, 28. März 2006

Parallelimporte erfüllen wichtige Funktion
Pressespiegel
Zu: "Rechtslage bei Importware geklärt", 2/06, S.15 (Landwirtschaftsblatt Weser-Ems, Ausgabe März 2006)

Die Ausführungen im vorgenannten Artikel können nicht unwidersprochen bleiben. Tatsächlich sieht die Rechtslage beim Import von Pflanzenschutzmitteln auf der Basis der bestehenden Rechtsprechung wie folgt aus:
  1. Ein Pflanzenschutzmittel, das zulässigerweise in einem EU- oder EWR-Mitgliedsland existiert und nach Deutschland eingeführt wird, bedarf keiner eigenen Zulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), wenn es in seiner stofflichen Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelasssenen Referenzmittel übereinstimmt und mit einer deutschsprachigen Kennzeichnung versehen ist (ständige Rechtsprechung des BGH: BGHZ 126, Seite 270; BGH in WRP 96, Seite 210; BGH NJW-RR 2003, Seite 327, BVerwG Stoffrecht 2004, Seite 139).

  2. Soweit ein Parallelimporteur in seiner Kennzeichnung darauf hinweist, das Importmittel stimme "im Wesentlichen" mit dem in Deutschland zugelassenen Referenzmittel überein, entspricht auch dies der bestehenden Rechtslage und der eigenen Produktionspraxis der Pflanzenschutzindustrie. Es ist eine Tatsache, dass auch Pflanzenschutzmittel deutscher Zulassungsinhaber produktionsbedingt unvermeidbare stoffliche Unterschiede aufweisen. Im chemisch-wissenschaftlichen Sinn gibt es kein "identisches" Pflanzenschutzmittel - auch nicht in der hausintern vorgenommenen Produktion eines einzigen Herstellers.

Die einschlägigen Zulassungsbedingungen lassen im Rahmen von Toleranzbereichen chemische Abweichungen zu, wenn sie geringfügig sind und insbesondere in Bezug auf Wirkung und Schädlichkeit des Mittels keinen Einfluss haben. Soweit ein parallel importiertes Pflanzenschutzmittel vom BVL nicht bereits auf seine Verkehrsfähigkeit geprüft worden ist, also die Verkehrsfähigkeit des Importmittels bereits amtlicherseits festgestellt wurde, liefert die Rechtsprechung folgende Entschiedungshilfe: Das Importmittel braucht nicht 100-prozentig mit dem Referenzmittel identisch zu sein. Liegen stoffliche Unterschiede vor, dürfen sich diese in demjenigen Toleranzrahmen bewegen, der auch der zugelassenen Spezifikation des Referenzmittels entspricht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 25.10.04, Az.:2 U 60/04; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 15.09.2005, Az.: 6 U 75/05).

Korrekt parallel importierte Pflanzenschutzmittel erfüllen die vorgenannten Voraussetzungen. Zudem gibt es bereits zahlreiche Import-Produkte, die vom BVL in einem freiwilligen Verfahren bereits geprüft worden sind und eine PI-Nummer erhalten haben. Es ist also wenig hilfreich, eine ganze Branche in Misskredit zu bringen. Insofern fällt auf, dass die von RA Welkerling zitierten Entscheidungen des LG Braunschweig und OLG Köln gegen ein und dasselbe Unternehmen ergangen sind.

Nicht zuletzt zeigt die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, dass der Parallelimport eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion erfüllt; gleiches gilt auch im Pflanzenschutz. Denn nur durch seine Existenz findet wirksamer Wettbewerb zugunsten des Agrarhandels und der Landwirtschaft statt. Also sind der Agrarhandel und die Landwirtschaft aufgerufen, sich nicht durch eine wenig seriöse Hetzkampagne verunsichern zu lassen, sondern vielmehr korrektem Parallelimport wirtschaftlich den Rücken zu stärken. Denn nur dann ist auch künftig gewährleistet, dass der Agrarhandel und die Landwirtschaft nicht in ein völliges Preisdiktat nationaler Zulassungsinhaber geraten.

RA Peter Koof, Geschäftsführer
Wirtschaftvereinigung internationaler Pflanzenschutz
(Leserbrief aus Landwirtschaftsblatt Weser-Ems, Ausgabe März 2006)

Mittwoch, 1. März 2006

Stadt-Anzeiger: Billigprodukte auf dem Vormarsch
Pressespiegel
Studie sagt Markenartikler in Deutschland harte Zeiten voraus. 43 Prozent der Deutschen haben einen finanziellen Spielraum von weniger als 100 Euro im Monat.

Hamburg - Knappe Haushaltskassen treiben immer mehr Verbraucher zum Einkauf bei günstigen Discountern wie Aldi und Lidl. 43 Prozent der Deutschen leben inzwischen in Haushalten mit einem finanziellen Spielraum von weniger als 100Euro im Monat, wie die am Montag in Hamburg vorgestellte Verbraucher-Analyse 2003 der Verlage Bauer und Axel Springer ergab. Vor zwei Jahren waren es noch 37 Prozent gewesen. Als ?finanziellen Spielraum" bezeichnen die Experten jene Summe, die "nach Abzug aller notwendigen Ausgaben als eine Art Spiel oder Taschengeld zur freien Verfügung verbleibt".

Gleichzeitig sank der Bevölkerungsanteil mit einem monatlichen Finanzspielraum von mehr als 300 Euro auf nur noch knapp 17 Prozent. Vor zwei Jahren hatten diese Summe noch fast 21 Prozent der Bundesbürger zur Verfügung. 40 Prozent der Haushalte können zwischen 100 und 300 Euro ausgeben, das sind zwei Prozentpunkte weniger als noch vor zwei Jahren. Laut der Studie dürfte dieser Trend Folgen für Markenhersteller haben: Denn wer mit jedem Euro rechne, kaufe seltener im klassischen, aber teureren Lebensmitteleinzelhandel ein.

Auch generell ergab die Untersuchung eine sinkende Markentreue der Deutschen: So gaben nur noch 41 Prozent aller Befragten an, beim Einkauf mehr auf die Marke als auf die Preise zu schauen. Vor zehn Jahren waren es noch 54 Prozent gewesen.

Die Hälfte der 50 000 beworbenen Marken in Deutschland wird in den nächsten Jahren verschwinden.

Bei Konsumenten mit einem geringen finanziellen Polster seien Handelsmarken der Discounter auf dem Vormarsch. Als Handelsmarken bezeichnet man No-Name-Artikel und Marken, die nicht von der Industrie geschaffen wurden, sondern von Handelsunternehmen. Für die Studie wurden zwischen September 2001 und März 2003 insgesamt mehr als 31 000 Personen befragt. Die Analyse erhebt jedes Jahr das Konsum- und Medienverhalten der Bundesbürger und dient vor allem Werbeagenturen als Grundlage für ihre Kampagnen.

Ursache für die knappen Kassen der Bundesbürger seien die schlechte wirtschaftliche Lage und steigende Steuern und Preise, so die Studie. Die Tarifgehalter vieler Arbeitnehmer würden kaum noch steigen. Zudem strichen Unternehmen Überstunden, übertarifliche Leistungen zusammen oder schafften ganze Hierarchieebenen ab. Die Werbewirtschaft beobachtet schon seit längerem den Trend zum Discounter und zu namenlosen Handelsmarken. Die Einschätzung, dass Markenartikel qualitativ besser sind, hat in den letzten Jahren immer weiter abgenommen. Der Marken-Experte Bernd M. Michael schätzt, dass die Hälfte der 50.000 beworbenen Marken
in Deutschland in den nächsten Jahren verschwindet. (afp,dpa)
Freitag, 10. Februar 2006

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