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RealChemie Rechtsauffassung |
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RealChemie begrüßt die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes, weil sie auf Grund des neuen obligatorischen Genehmigungsverfahrens durch das BVL zunächst einmal Rechtssicherheit schafft. Die erteilte Bescheinigung wirkt wie eine Zulassung.
Allerdings wird in Brüssel das Erfordernis der zusätzlichen Zulassung im Herkunftsland bereits kritisch hinterfragt. Eine offizielle Anfrage zur Vereinbarkeit dieses Punktes mit dem Artikel 28ff. des EG-Vertrages, der die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU regelt, wurde bereits an die EU-Kommission gestellt. Die Beantwortung der Anfrage wird für Mitte Mai erwartet.
Wir meinen, die Anfrage ist durchaus nachvollziehbar, da durch die Verknüpfung der notwendigen Identität zweier Produkte aus zwei Staaten mit dem gleichzeitigen Erfordernis der doppelten Zulassung der freie Warenverkehr tatsächlich behindert wird, gleichzeitig aber kein wirkliches Plus an Verbraucherschutz entsteht. Wir meinen eine einzige Zulassung sollte ausreichen, egal ob diese in Frankreich oder in Deutschland erteilt wurde, um im jeweils anderen Land verkehrsfähig zu sein.
Ein deutscher Führerschein reicht ja auch aus, um damit in England legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, und das obwohl die Straßenverkehrsordnung dort noch nicht einmal identisch ist (Linksverkehr)! Trotzdem muss niemand vor der Einreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat einen weiteren Führerschein machen. Und die Verkehrsverhältnisse sind durchaus verschieden!
RealChemie befürwortet daher beim Pflanzenschutz wie in anderen Bereichen auch eine zentrale europäische Zulassung bei gleichzeitiger Qualitätsprüfung der Importe durch das BVL.
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