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Abermals falsche Pressemitteilung der BASF

Eindhoven, 25.03.2009. Nach erst kürzlich von uns erwirkter einstweiliger Verfügung gegen eine falsche Pressemitteilung der BASF täuscht die BASF die Öffentlichkeit erneut!

Heute hat uns eine Pressemitteilung der BASF zu einem drei Jahre alten Patentstreit, der bereits im Juni 2008 abgeschlossen wurde, betreffend Nimbus CS erreicht, die genauso sorglos mit der Wahrheit umgeht wie schon die letzte Pressemitteilung, damals zum Thema RealChemie Pendimethalin, deren Verbreitung wir erst im Januar 2009 per einstweilige Verfügung haben verbieten lassen. 

Auch diesmal geht es um das schamlose Ausnutzen der Unwissenheit der Kundschaft zum Schaden von RealChemie! Lesen Sie hier worum es wirklich geht - wir machen Sie schlau! 

Tatsache ist: 

Es geht um den Wirkstoff Metazachlor, der in Nimbus CS aber auch in anderen Produkten der BASF wie z. B. Butisan verwendet wird, also um alle BASF Produkte, die den Wirkstoff enthalten. 

Da wir mit verschiedenen Metazachlor-Produkten in der Vergangenheit in Berührung gekommen sind hat uns die BASF in dem einen oder anderen Fall wegen Patentverletzung verklagt. Um den Kern des Problems zu adressieren und keine Nebenkriegsschauplätze weiterzuführen haben wir gegen diese verschiedenen BASF-Verfahren kein Rechtsmittel eingelegt, statt dessen unsererseits ein "Gegenverfahren", nämlich eine "Nichtigkeitsklage" eingereicht, mit dem Ziel das Kernproblem zu lösen, nämlich ein nicht haltbares BASF Patent für ungültig erklären zu lassen. Gewinnen wir diese "Nichtigkeitsklage" so würden alle anderen von der BASF gegen uns geführten Verfahren im Nachhinein wieder aufgerollt und von uns automatisch gewonnen werden.

Diese "Nichtigkeitsklage" ist mittlerweile beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) angekommen. Dieser hat nun Gutachter bestellt, die den Fall nun erstmals seit drei Jahren neutral beurteilen werden. Ein Ergebnis steht noch aus, wir halten Sie aber auf dem Laufenden!

Kein Meilenstein der BASF - und auch keiner für die FCS:

Wie Sie also unschwer erkennen können gibt es bis dato keine Meilensteine der BASF zu vermelden, vielmehr sind unsere Chancen den Rechtsstreit für uns zu entscheiden sogar noch gestiegen nachdem kürzlich die Feinchemie Schwebda ein brandneues, aber ebenso nicht haltbares Patent betreffend des gleichen Wirkstoffes Metazachlor europaweit eintragen lassen wollte, dieses aber auf unseren Widerspruch hin in ganz Europa wieder zurückziehen musste. Heutzutage schauen die Patentgerichte nämlich genauer hin als noch vor 20 Jahren, als die BASF ihr Patent eintragen ließ!

Vernichtungsanspruch kann für die BASF am Ende sehr teuer werden:

Natürlich ist es bei Patentstreitigkeiten üblich, dass derjenige der den Streit verliert die betroffene Ware am Ende vernichten muss. Bekommen wir aber beim BGH Recht, so muss die BASF uns alle entstandenen Kosten aus sämtlichen vorherigen Verfahren inkl. dem kompletten damaligen Marktwert der betroffenen Ware ersetzen. Die dabei insgesamt entstandenen Schäden gehen weit über 1,5 Mio. Euro hinaus, was Ihnen die BASF geflissentlich verschwiegen hat, da sie nur an einer kurzfristigen Schlagzeile zum Saisonstart und nicht an einer endgültigen Klärung der für sie höchst wackeligen Angelegenheit interessiert ist. 

Gericht verbietet BASF Kostentreiberei bei der Warenvernichtung:

Auch hier wird klar was die BASF wirklich will! Sie hatte nämlich beantragt, dass sie die Ware zu einem völlig überteuerten Preis (200 % über dem Marktpreis) selbst vernichten lassen darf - und wir diesen hohen Preis dann bezahlen sollen! Das OLG Düsseldorf hat dies aber sofort unterbunden und uns gestattet die Entsorgung nun selbst vorzunehmen - zu einem Bruchteil des BASF Preise versteht sich! 

Überflüssig zu erwähnen, dass nicht die BASF - wie sie schreibt - aus aufgefordert hat, der Vernichtung der Ware nun endlich nachzukommen, sondern wir umgekehrt seit Wochen die BASF auffordern, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf umzusetzen und die Ware nun endlich an uns herauszugeben, damit wir sie nun selbst (kostengünstig) entsorgen können. 

Fazit:

Die aktuelle Pressemitteilung der BASF schrammt somit wie auch schon die früheren Pressemitteilungen an der Wahrheit wieder einmal haarscharf vorbei und enthält bei näherer Betrachtung nichts als Polemik und die übliche Effekthascherei zum Saisonauftakt, um wie alle Jahre wieder zu versuchen den Marktführer beim Parallelimport mit einem Produktsortiment von über 100 günstigen Alternativen zur deutschen Industrie zu stören. 

Die vollständige Pressemitteilung inkl. der BASF-Falschmeldung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

 
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