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Stimmungsmache gegen Parallelimporte
Leserbrief

Zu dem Artikel "Handel verunsichert" im Ernährungsdienst vom 15. November 2006 erhielten wir folgende Leserzuschrift:

Der Artikel kann in der Allgemeinheit seiner Aussage "Pflanzenschutzmittelhandel enttäuscht" und "Handel verunsichert" nicht unwidersprochen stehen bleiben. Ebenso wenig trifft die verallgemeinernde Aussage zu, "wie sich in der Praxis zeige, sei die Ware, die dann gehandelt werde, trotz BVL Bescheinigung doch nicht identisch und stelle sich als Fälschung oder illegaler Nachbau heraus".

Richtig ist vielmehr Folgendes: Namhafte Importhandelsunternehmen vertreiben seit langen Jahren nur solche Produkte, die stofflich mit Referenzmitteln übereinstimmen und in einem EU/EWR-Mitgliedsland eine eigene Zulassung besitzen. Und dies nicht erst, seit es den § 16 c PflSchG gibt. Nur diese Unternehmen, die sich von Fälschung und nicht zugelassener Nachahmerware seit jeher distanziert haben, haben eine Rechtsprechung erstritten, die dem Parallelimport seine legale Grundlage geschaffen hat. Der Handel und die Landwirtschaft müssen wissen, dass auch nur die künftige Existenz dieser Importunternehmen der alleinige Garant dafür ist, dass im Pflanzenschutz überhaupt Wettbewerb stattfindet. Denn die fusionsbedingte Reduzierung multinational organisierter Chemiekonzerne und deren dazu korrespondierende Zulassungspolitik haben dazu geführt, dass ohne den Parallelimport die Marktbeherrschung von Herstellern nur ein einseitiges Preisdiktat erzeugt - letztlich zum Nachteil des Handels und der Landwirtschaft.

Und weil dem so ist, wird zurzeit in einer nie da gewesenen Hetzkampagne versucht, den Agrarhandel, die Landwirtschaft und letztlich auch den Gesetzgeber mit der ebenso unzutreffenden wie pauschalen Behauptung zu verunsichern, importierte Pflanzenschutzmittel seien nicht identisch oder illegale Nachahmerware. Offensichtlich soll nicht nur im Handel Stimmung gegen den Parallelimport gemacht werden. Vielmehr ist die Intention erkennbar, den Gesetzgeber und das BVL bei den derzeitigen Beratungen zur Durchführungsverordnung dazu zu verleiten, EWG-vertragswidrig Auflagen zu schaffen, die den Parallelimport be- oder gar verhindern. Dies ist schade, denn Stimmungsmache hat noch nie zu einer Versachlichung der Diskussion geführt. Insofern kommt der Parallelimport auch nicht auf die Idee, bei Feststellen von stofflichen Abweichungen einzelner deutscher Referenzmittel zu behaupten, alle Referenzmittel wichen vom Qualitätsstandard der Zulassung ab.
Insofern ist die Erteilung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auch nur eine Momentaufnahme, die die Qualitätskriterien festschreibt - ohne jedoch bei der jahrelangen Produktion von Pflanzenschutzmitteln zu prüfen, ob diese stets die Voraussetzungen der Zulassung erfüllen. Es besteht also kein Anlass, Panikmache zu verbreiten. Jeder Marktteilnehmer - Industrie, Agrarhandel, Importwirtschaft und letztlich der Landwirt - ist verpflichtet, nur legale Pflanzenschutzmittel zu vertreiben und anzuwenden.

Rechtsanwalt Peter Koof,
Wirtschaftsvereinigung
Internationaler Pflanzenschutz
(WIP), Linnich

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